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Erstberatung

- Kosten -

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- Allgemein -

Viele Menschen kontaktieren bei strafrechtlichen Problemen mit der Polizei oder Staatsanwaltschaft keinen Anwalt, da sie Sorge tragen, dass dies grundsätzlich sehr hohe Kosten auslöst. 

Effektive Strafverteidigung sollte keinesfalls an intransparenten Honorarstrukturen scheitern - letztlich können Ihnen am Ende eines Strafverfahrens eine nicht unerhebliche Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe drohen. 

Für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und um 100% Transparenz zu gewährleisten, ist es unerlässlich, dass eine persönliche/telefonische Aufklärung über die Höhe der zu erwartenden Kosten stattfindet, und zwar bereits bevor diese Kosten tatsächlich entstehen. 

Erstberatung

-  Erstberatung  -

Büroarbeit

-  Kosten der Vertretung durch Strafverteidiger -

Die anwaltlichen Gebühren richten sich grundsätzlich nach dem "RVG" (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Die zu erwartenden Gebühren betragen hier, je nach Fall, zwischen ca. 800,-€ und 1.400,-€

 

Da dieser Gebührenrahmen in einigen Fällen jedoch keine fachgerechte, kompetente und kostendeckende Strafverteidigung ermöglicht, ist es üblich, stattdessen eine gesonderte Honorarvereinbarung zu treffen (je nach Umfang des Mandats). 

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Ihnen wird eine Straftat vorgeworfen!?

Was tun?

 

Zunächst einmal Schweigen und dann umgehend einen Anwalt für Strafrecht kontaktieren!

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Bei bestehenden oder zu erwartenden Problemen mit der Polizei oder Staatsanwaltschaft ist eine sogenannte Erstberatung beim Strafverteidiger - Anwalt für Strafrecht -  dringend anzuraten. Eine Ersteinschätzung des Falles führt häufig dazu, dass hierdurch der Fall bereits geklärt werden kann. 

Gerne können Sie uns Ihren Fall telefonisch oder schriftlich per Kontaktformular, per WhatsApp oder per E-Mail schildern und wir antworten schnellstmöglich; in der Regel geschieht dies noch am selben Tag! (Bitte vollständigen Namen und Anschrift angeben). Im Übrigen bieten wir auch eine reine WhatsApp-Erstberatung (Chat) an, falls dies gewünscht wird. 

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