- Strafrecht -
(Körperverletzung, Betrug, Diebstahl, Beleidigung, ...)
Allgemeines Strafrecht
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Körperverletzungsdelikte
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Diebstahl, Ladendiebstahl, Einbruchdiebstahl
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Unterschlagung
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Betrug
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Raub, räuberischer Diebstahl
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Mord + Totschlag
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Nötigung
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Erpressung
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Sachbeschädigung
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Straßenverkehrsdelikte
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Brandstiftung
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Beleidigung, Verleumdung
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Hehlerei
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Urkundenfälschung
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Uneidliche Falschaussage, Meineid
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Betäubungsmittel
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Besitz von BtM
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Erwerb von BtM
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Unerlaubtes Handeltreiben mit BtM
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Unerlaubter Anbau von BtM
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Ein- und Ausfuhr von BtM
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Bandenmäßiges Handeltreiben
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Betäubungsmittel in nicht geringer Menge
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Jugendstrafrecht
Das Jugendstrafrecht ist ein Sonderstrafrecht für Täter im Alter zwischen 14 und 20 Jahren.
Im Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende gelten grundsätzlich die Vorschriften der Strafprozessordnung ("StPO");
es sei denn, das Jugendgerichtsgesetz ("JGG") enthält speziellere, bzw. vorrangigere Vorschriften.
Sexualstrafrecht
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Vergewaltigung
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Sexuelle Nötigung
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Sexueller Kindesmissbrauch
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Kinderpornografie
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Jugendpornografie
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Exhibitionismus,
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Nachstellung ("Stalking")
Verkehrsstrafrecht
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Trunkenheit im Verkehr
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Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
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Fahren ohne Fahrerlaubnis
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Gefährdung des Straßenverkehrs
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Nötigung im Straßenverkehr
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Fahrlässige Körperverletzung
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Verbotene Kraftfahrzeugrennen
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Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
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Vollrausch
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Verstoß gegen Versicherungspflicht
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Fahrlässige Tötung, Totschlag und Mord
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Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer
Strafbefehl
Der Strafbefehl lässt sich als eine Art "schriftliches Urteil" beschreiben, der ausschließlich aufgrund der Aktenlage ergeht. Eine mündliche Hauptverhandlung findet nicht statt.
Es gibt jedoch verschiedenste prozessuale Möglichkeiten mit Erfolg gegen einen solchen Strafbefehl vorzugehen!
Gerne beraten wir Sie dahingehend!
Durchsuchung
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Hausdurchsuchung
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Wohnungsdurchsuchung
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Beschlagnahme von Beweismitteln
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Überprüfung des Durchsuchungsbefehls
Vorläufige Festnahme /
U-Haft
Ein Beschuldigter, der von der Polizei vorläufig festgenommen wurde oder sich in U-Haft befindet, hat Anspruch auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers (Anwalt für Strafrecht) . Darauf sollte ein Beschuldigter auch unbedingt bestehen und sich zum Tatvorwurf keinesfalls äußern, bis der Pflichtverteidiger eintrifft.
Gerne werden wir als Pflichtverteidiger für Sie tätig! Dies gilt insbesondere für den Fall, dass das Gericht Ihnen mitteilt, dass Sie von Gesetzes wegen zwingend einen Pflichtverteidiger benötigen und Sie nun innerhalb von 1 Woche einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl benennen sollen.
Opfervertretung
Sie sind Opfer einer Straftat geworden? Möglicherweise geht es um "häusliche Gewalt" durch den Partner oder um eine "Vergewaltigung"?
Dann scheuen Sie keinesfalls den Weg zum Anwalt!
Wir können Ihnen helfen!
Als Opfer einer Straftat haben Sie zudem unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit am späteren Strafverfahren teilzunehmen!
Im Rahmen der Opfervertretung (Nebenklage) stehen Ihnen gesonderte Rechte zu. Hierzu zählen insbesondere das Recht auf Akteneinsicht, das Recht Beweisanträge zu stellen, das Fragerecht in der Hauptverhandlung und v.a. das Recht einen Antrag auf Schmerzensgeld, bzw. Schadensersatz zu stellen.