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Unterwegs

- Verkehrsstrafrecht -

​Straßenverkehrsdelikte sind ein Teilbereich des Strafrechts. 

  • Trunkenheit im Verkehr

  • Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

  • Fahrlässige Körperverletzung

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis

  • Gefährdung des Straßenverkehrs

  • Verbotene Kraftfahrzeugrennen

  • Nötigung im Straßenverkehr

  • Verstoß gegen Versicherungspflicht

  • Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer

  • Fahrlässige Tötung, Totschlag und Mord

  • Vollrausch

Verkehrspolizisten

Was droht bei einer Verurteilung?

Grundsätzlich können eine "Geld- oder Freiheitsstrafe" drohen. Verkehrsstraftaten können jedoch noch weitere Konsequenzen nach sich ziehen.

Hierzu zählen v.a. das "Fahrverbot", die "Einziehung des Führerscheins", der "Entzug der Fahrerlaubnis" oder die Anordnung einer "MPU". 

Dies alles ist Rechtsanwalt Blobel vollkommen bewusst! 

Was kann ein Strafverteidiger für Sie tun?

Die juristische Vertretung bei Verkehrsdelikten erfordert eine erhöhte Kompetenz und Durchsetzungsfähigkeit seitens des Verteidigers. Hierzu zählen nicht nur die Erstberatung, sondern auch die anwaltliche Tätigkeit im Ermittlungsverfahren (Einstellung des Verfahrens!) sowie die Vertretung vor Gericht.

Sportwagen

Viele Beschuldigte sind auf Ihren Führerschein angewiesen und möchten einen "Entzug der Fahrerlaubnis" unbedingt vermeiden. 

Ein solcher droht v.a. dann, wenn Zweifel an der persönlichen "Geeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen" bestehen. 

"Ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen" ist insbesondere derjenige, der die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen nicht erfüllt und erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat (§ 2 IV StVG).

Falls Ihnen eine Straftat im Straßenverkehr vorgeworfen wird, rufen Sie uns an!

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