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Mann mit Anzug

- Jugendstrafrecht -

In Jugendstrafverfahren liegt die Freispruchquote bei Angeklagten mit Strafverteidiger ca. doppelt so hoch als bei Angeklagten, die keinen Strafverteidiger haben. Weiterhin zeigen die Statistiken, dass die Anzahl der Verfahrenseinstellungen ca. ein 1/3 über dem sonstigen Maß liegen und es demzufolge auch zu weniger Verurteilungen kommt. Dies zeigt eindrucksvoll, welch enormen Einfluss ein Verteidiger auf das Ergebnis eines Strafverfahrens haben kann. 

Anwalt Mandant

In den meisten Fällen ist bereits die Eröffnung des Ermittlungsverfahrens für den Jugendlichen/Heranwachsenden ein derartiger Schock, der nachhaltig Eindruck hinterlässt und zum Umdenken anregt. 

 

Unser oberstes Ziel im Jugendstrafrecht liegt darin, das Strafverfahren möglichst ohne Hauptverhandlung und ohne Urteil abzuschließen! Diesbezüglich stehen der Verteidigung verschiedenste prozessuale Möglichkeiten offen. Gerne beraten wir Sie dahingehend! 

Zu erwähnen ist letztlich noch, dass auch ein junger Angeklagter einen rechtlichen Anspruch auf sämtliche prozessuale Garantien und Rechte hat, die auch einem Erwachsenen im Erwachsenenstrafrecht zustehen. 

Gerne wird Rechtsanwalt Blobel auch als Pflichtverteidiger für Sie tätig!

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