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Mann mit Anzug

- Sexualstrafrecht -

  • Sexuelle Belästigung

  • Vergewaltigung

  • Kinderpornografie

  • Jugendpornografie

  • Sexueller Kindesmissbrauch

  • Exhibitionismus,

  • Stalking ("Nachstellung")

In keinem anderen Rechtsgebiet gibt es derart viele "Falschbeschuldigungen" wie im Sexualstrafrecht! Insbesondere Scheidungs- und Sorgerechtsverfahren sind immer wieder Anlass für falsche Beschuldigungen. 

Das Hauptproblem bei Vorwürfen wegen eines Sexualdelikts besteht darin, dass Sexualität meist hinter verschlossenen Türen stattfindet und im Prozess dann meist "Aussage gegen Aussage" steht. Entscheidend ist nun, wessen Aussage der Richter mehr glaubt. Ein zusätzlicher neutraler Beweis, wie es in anderen Rechtsordnungen vorgeschrieben ist, muss im deutschen Strafprozess gerade nicht vorliegen. Dies führt dementsprechend nicht selten zu "falschen Urteilen"!

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Insbesondere, die aus dem Jahr 2016 umgesetzte Reform des Sexualrechts "Nein heißt Nein", hat hieran leider nichts geändert. Ganz im Gegenteil! Es hat die Situation sogar noch verschärft.

 

Gemäß dieser Gesetzesänderung bedarf es, von nun an, für eine Verurteilung wegen eines Sexualdelikts keiner "Gewalt"  mehr, sondern es ist allein eine "Handlung gegen den entgegenstehenden Willen einer anderen Person" ausreichend. Was hierunter jedoch zu verstehen ist, insbesondere wie dieser Wille ausgedrückt werden muss, ist absolut unklar! 

Zudem kommt es nun auch nicht mehr darauf an, ob das Opfer sich körperlich gewehrt hat. Entscheidend ist, dass das Opfer die "sexuelle Handlung nicht gewollt" hat und dies für den Täter "erkennbar" war. 

Gerne beraten wir Sie diesbezüglich!

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