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Überprüfung der rechtlichen Vereinbarung

- Strafbefehl -

Der Strafbefehl lässt sich als eine Art "schriftliches Urteil" beschreiben, der ausschließlich aufgrund der Aktenlage ergeht. Eine mündliche Hauptverhandlung findet nicht statt. 

Es gibt jedoch verschiedenste prozessuale Möglichkeiten gegen einen solchen Strafbefehl vorzugehen! So kann z.B. "Einspruch" gegen den Strafbefehl eingelegt werden, sodass der Strafbefehl hinfällig wird und die Sache in einer mündlichen Hauptverhandlung entschieden wird.
 
Es kann aber auch ein sog. "beschränkter Einspruch" eingelegt werden. Dieser bezieht sich dann ausschließlich auf die Rechtsfolgen, sprich die Strafhöhe. Der Schuldspruch bleibt demzufolge bestehen und es wird ausschließlich über die Strafhöhe verhandelt. Insbesondere hinsichtlich der sog. "Tagessatzhöhe" schätzt das Gericht in aller Regel Ihr Netto-gehalt ohne hierüber konkrete Nachforschungen zu führen. Dementsprechend ist auch eine Großzahl der erlassenen Strafbefehle fehlerhaft und kann somit prozessual angegriffen werden, sodass die Strafe in vielen Fällen reduziert werden kann.

Über die optimale Vorgehensweise in Ihrem speziellen Fall beraten wir Sie gerne! 

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