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- Opfervertretung / Opferanwalt -
Sie sind Opfer einer Straftat geworden? Dann scheuen Sie keinesfalls den Weg zum Anwalt! Wir können Ihnen helfen! Wir sind 24/7 erreichbar (auch am Wochenende)!
Möglicherweise geht es sogar um "häusliche Gewalt" durch den Partner oder um eine "Vergewaltigung"?
Wir begleiten Sie von Anfang bis Ende, von der Anzeigenerstattung bei der Polizei bis zum letzten Prozesstag! Sie erhalten bei uns nicht nur eine juristische Unterstützung, sondern auch eine emotionale Betreuung während des gesamten Verfahrens! Im Rahmen des Eilrechtsschutzes besteht zudem die Möglichkeit ein Kontakt-, bzw. Näherungsverbot, gegen den Täter zu erwirken!
"Juristische Möglichkeiten" und "Kosten":
Als Opfer einer Straftat haben Sie bei zahlreichen Delikten die Möglichkeit am späteren Strafverfahren teilzunehmen! Dies gilt insbesondere bei "Sexualdelikten" und "Körperverletzungsdelikten". Hierbei besteht in vielen Fällen die Möglichkeit, dass wir Ihnen als "Nebenklägervertreter" gerichtlich beigeordnet werden. Die "Kosten" werden zunächst von der Staatskasse übernommen! Bei einer Verurteilung trägt der Angeklagte dann letztlich die Kosten.
Inzwischen übernehmen auch immer mehr Rechtsschutzversicherungen die Anwaltskosten einer Nebenklage. Zudem besteht auch noch die Möglichkeit "Prozesskostenhilfe" zu beantragen!

Im Rahmen der Opfervertretung ("Nebenklage") stehen Ihnen dann gesonderte Rechte zu. Hierzu zählen insbesondere das Recht auf Akteneinsicht, das Recht Beweisanträge zu stellen, das Fragerecht in der Hauptverhandlung und v.a. das Recht einen Antrag auf Schmerzensgeld, bzw. Schadensersatz zu stellen.
Viele Opfer schämen sich, bzw. ihnen ist die erlittene Tat sogar peinlich. Möglicherweise geht es Ihnen gerade ganz genauso. Dies muss aber nicht so sein!
Rufen Sie uns einfach an und schildern uns, was konkret vorgefallen ist. Danach werden wir gemeinsam eine Lösung finden und das weitere Vorgehen besprechen!
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